Stoffstrombilanzpflicht bleibt vorerst bestehen
22.01.2025
Mit Änderungen im Düngerecht wird derzeit nicht vor dem Herbst 2025 gerechnet. Damit gilt die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz rein rechtlich weiterhin für die meisten landwirtschaftlichen und gartenbaublichen Betriebe.