Mautpflicht für Fahrzeuge wird ausgeweitet
02.07.2024
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht ausgeweitet; die Angabe dazu ist im Fahrzeugschein Feld F1 zu finden. Bei Fahrzeugkombinationen mit Anhängern ist dabei lediglich das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges ausschlaggebend.